AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemein

Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Ausführung und Leistungsbeschreibung

Die Waschbehandlung wird Sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.

§ 3 Preise

Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise unserer Preisliste. Teppiche unter 1,0 qm werden wie 1,0 qm berechnet. Teppiche werden generell per Quadratmeter berechnet (z.B. runder Teppich mit einem Durchmesser von 150 cm, wird 150cm x 150cm berechnet). Bei Übergrößen ab 8 qm wird ein Aufschlag von 30% und bei Brand- und Wasserschäden ein Aufschlag von 50% berechnet.

§ 4 Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut

Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verbogene Mängel).

Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind, oder wir dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

§ 5 Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Sollte der Kunde in diesem Falle trotzdem auf Durchführung der Wäsche bestehen, wird diese auf volles Risiko des Kunden nur nach ausdrücklichem schriftlichen (oder telefonischen) Auftrag ausgeführt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

§ 6 Lieferzeit

Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung. Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten; aus einer Überschreitung der Lieferfrist kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Eventuelle Ansprüche beschränken sich auf den bearbeiteten Gegenstand; Folgeschäden bleiben unberücksichtigt.

§ 7 Rückgabe

Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als Empfangsberechtigt. Die Abholung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung erfolgen, nach dieser Frist trägt der Auftraggeber die Gefahr der Verschlechterung.

Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abgeholt und ist uns dessen Eigentümer und Adresse unbekannt, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen. Wir sind sodann berechtigt, über die Gegenstände freihändig zu verfügen (z.B. Abgabe an Sozialeinrichtungen).

§ 8 Beanstandungen und Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) gerügt werden und können nur innerhalb von längstens einer Woche berücksichtigt werden. Das Reinigungsgut sollte dann bis zur Beurteilung durch unsere Fachleute nicht benutzt werden.

Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder von uns hinzugezogenen Erfüllungshilfen beruht. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung

Soweit wir –gleich aus welchen Rechtsgründen- haften, kann nur Geldersatzverlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zur 15fachen unseres Preises für das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes. Eine etwaige weitergehende Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.